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Steuerberatung

Die Steuergesetze werden jedes Jahr umfangreicher und es wird für den Steuerpflichtigen immer komplexer.

Natürlich könnten Sie die Steuererklärung selbst erstellen. Aber warum sollten Sie?

Denn mal ehrlich: Sie erhalten das Schreiben der Steuerbehörde, schieben die ganze Sache auf und im Mai suchen Sie mehr oder weniger verzweifelt Ihre Unterlagen zusammen. Vielleicht fragen Sie sich zu diesem Zeitpunkt auch, warum Sie sich diesen Stress jedes Jahr aufs Neue antun?

Wir sind die Spezialisten für sämtliche Steuerfragen. Da wir uns konstant weiterbilden, sind wir auf dem neusten Wissensstand und kennen die neuen Steuergesetze sowie die Möglichkeiten. Profitieren Sie von unserem Fachwissen!

Für eine einfache und schnelle Zusammenstellung der Unterlagen bietet sich unsere Checkliste an.

In der aktuellen Steuerperiode 2023 können Sie die Steuerunterlagen auch elektronisch einreichen. Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes benötigen wir zudem eine schriftliche Einwilligung, dass wir Ihre Steuererklärung an die Steuerverwaltung direkt einreichen dürfen. Die Einwilligung und ein Merkblatt zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung finden Sie hier.

Im Übrigen erstellen wir auch:

– Grundstückgewinnsteuern
– Steuererklärung der Nachlass- / Erbschafts- und Schenkungssteuer
– Quellensteuerabrechnungen

– Wir führen Ihre Buchhaltung?
– Wir erstellen den Jahresabschluss für Sie?
– Wir kümmern uns um Ihre MWST-Abrechnungen?

Wenn Sie mindestens eine der oben genannten Fragen mit Ja beantwortet haben, müssen Sie nichts weiter über Steuererklärungen für juristische Personen wissen. Lediglich, dass es keinen Grund gibt, weshalb wir nicht auch die Steuererklärung für Ihr Unternehmen erstellen sollen.